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Wir über uns

Die Kulturstiftung der Sparkasse Karlsruhe wurde am 1. Juli 1993 von der Sparkasse Karlsruhe gegründet. Aufgrund von § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) i.V.m. § 5 des Stiftungsgesetzes Baden-Württemberg (StiftG) wurde die Kulturstiftung mit dem Sitz in Karlsruhe als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts am 28. Juli 1993 vom Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt.

Das bei der Gründung eingesetzte Stiftungskapital von 1,25 Mio. DM wurde seitdem kontinuierlich erhöht. Die Organe der Kulturstiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat. 

Aufgabe: Gemäß der Satzung fließen die Erträgnisse aus dem Stiftungsvermögen den Trägern der Sparkasse Karlsruhe zu. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst, Kultur und Denkmalpflege im Geschäftsgebiet der Sparkasse Karlsruhe.

 

 

Vorstand:
 
  Michael Huber (Vorstandsvorsitzender)
  Ralph Ganz (stv. Vorstandsvorsitzender)
  Manfred Blum
  Heinrich G. Birken
  Thomas Schroff
 

Geschäftsführerin:
stv. Geschäftsführer:
 
  Gisela von Renteln
  Peter Dangelmaier
 

Stiftungsrat: 
 


  Oberbürgermeister Heinz Fenrich, Karlsruhe (Vorsitzender)

  Bürgermeister der Trägergemeinden der Sparkasse Karlsruhe

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©  Kulturstiftung der Sparkasse Karlsruhe