|
Die Kulturstiftung
der Sparkasse Karlsruhe wurde am 1. Juli 1993 von der Sparkasse
Karlsruhe gegründet. Aufgrund von § 80 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) i.V.m. § 5 des Stiftungsgesetzes Baden-Württemberg
(StiftG) wurde die Kulturstiftung mit dem Sitz in Karlsruhe
als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts am 28.
Juli 1993 vom Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt.
Das bei der Gründung
eingesetzte Stiftungskapital von 1,25 Mio. DM wurde seitdem kontinuierlich erhöht. Die Organe der Kulturstiftung sind
der Vorstand und der Stiftungsrat.
Aufgabe: Gemäß
der Satzung fließen die Erträgnisse aus dem Stiftungsvermögen
den Trägern der Sparkasse
Karlsruhe zu. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst,
Kultur und Denkmalpflege im Geschäftsgebiet der Sparkasse Karlsruhe.
|